Ehemalige Heimkinder
Mitgefühl, Unterstützung und Konsequenzen
In der Stadt Berlin (West) waren damals von 75 Kinderheimen 10 in katholischer Trägerschaft (Quelle: Heimerziehung in Berlin West 1945-1975 Ost 1945-1989, Annäherungen an ein verdrängtes Kapitel Berliner Geschichte als Grundlage weiterer Aufarbeitung, Seite 39).
Vor dem Hintergrund des Versagens des moralischen und ethischen Anspruchs einzelner katholischer Einrichtungen und mangelnder Aufklärungsbemühungen zu dieser Zeit, gilt heute den Opfern unser Mitgefühl und unsere Unterstützung.
Die Einrichtungen nehmen diese Zeit als Teil Ihrer Geschichte wahr und haben pädagogisch und strukturell Konsequenzen gezogen. Sie stellen sich ihrer Verantwortung, indem sie den ehemaligen Heimkindern zuhören, Aufarbeitungshilfe leisten und Unterstützung vermitteln.
Hierzu hat eine diözesane Arbeitsgruppe eine Handlungsempfehlung zum Verfahren und Umgang mit ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Erziehungshilfe im Erzbistum Berlin (PDF-Download) erarbeitet.
Weiter möchten wir an dieser Stelle in Zukunft über die konkrete Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung (RTH) informieren, die Anlaufstellen in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern benennen und Antragsformulare zur Verfügung stellen, sobald diese uns vorliegen.
Hier finden Sie Informationen zum Antragsverfahren auf Gewährung von Leistungen der Katholischen Kirche in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde (PDF-Download).